641 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: alle Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen und die Bürgermeister von Bremen, Hamburg, und Berlin
Während nichtbehinderte, ehemalige Heimkinder, die in der Vergangenheit Gewalt in den Heimen erlebt haben, Entschädigungsleistungen bekommen, gehen Menschen mit Behinderungen in der gleichen Situation leer aus. Für diese Menschen gibt es keinen Fonds, obwohl auch sie Gewalt und Unrecht in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR in Heimen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen erfahren haben. Nichtbehinderte Betroffene erhalten dagegen Unterstützungsleistungen, um die Folgeschäden abzumildern und das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen.
Viele Heimkinder erlebten in den 50er, 60er und 70er Jahren, aber auch später noch Gewalt und Missbrauch. Für nichtbehinderte ehemalige Heimkinder wurden 2012 Opferfonds eingerichtet. Finanziert werden die Opferfonds durch eine Drittelung des Bundes, der Länder und der Kirchen. Ist der Betroffene als Kind aber in einem Heim der Behindertenhilfe oder in einer Psychiatrie untergebracht worden und wurde missbraucht oder misshandelt, so erhält der Betroffene nichts.
Warum ist das so?
Die Arbeits- und Sozialminister/innen der Länder -außer Bayern- lehnen einen Heimkinderfonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab. Dabei stehen die weiteren Verantwortlichen, der Bund und die Kirchen, schon in den Startlöchern. Der Bund hat 20 Millionen Euro als Gründungskapital des Opferfonds für missbrauchte oder misshandelte behinderte Heimkinder angeboten. Auch die Kirchen haben ihre Unterstützung zugesagt. Alle behindertenpolitischen Sprecher aller vier Fraktionen im Bundestag haben sich dafür ausgesprochen, einen neuen Opferfonds zügig ins Leben zu rufen. Die einzigen, die auf der Bremse stehen, sind die Länder.
Nun sind die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen aller Länder (Ausnahme Bayern) und die Bürgermeister von Bremen, Hamburg, und Berlin in der Verantwortung die Ungleichbehandlung zu beenden. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni 2015 in Berlin können sich die Länderchefs für einen Opferfonds einsetzen und die Ungleichbehandlung entschieden zurückweisen. Denn es ist im Sinne von Gleichberechtigung und Gleichstellung, dass bei ehemaligen Heimkindern mit Behinderung nicht anders verfahren wird als bei nichtbehinderten Betroffenen. Eine langfristige Sonderlösung entspricht nicht dem Gleichstellungsprinzip. Den teilweise hochbetagten Betroffenen muss schnell geholfen werden. Das Unrecht kann zwar nicht wieder gut gemacht werden, doch können Entschädigungszahlungen die Folgeschäden abmildern, gerade wenn bestimmte Therapien, Angebote und Hilfsmittel von den Versicherungen nicht finanziert werden.
Es ist an der Zeit, dass sich etwas ändert und Betroffene mit Behinderung endlich gleichgestellt werden.
Begründung
Hier lassen wir eine Betroffene selbst zu Wort kommen:
„Von 1949 bis 1957 war ich in einem Heim für behinderte Kinder untergebracht. Weil meine Mutter wegen Brot und Kohlen Schlange stand, und für Berlin als Trümmerfrau diente, wuchs ich die ersten 4 Lebensjahre bei meiner Oma auf. Wegen frühkindlichem Gelenkrheuma mit Befall aller Gelenke, folgten zahlreiche Krankenhausaufenthalte, bis ich mit 6 Jahren meine Heimkarriere in einem Berlin Behindertenheim begann.
Täglich mussten wir mit dem Rücken an ein heißes Wasserrohr lehnen. Toilettengänge waren zeitlich vorgeschrieben. Wenn wir nicht gehorchten, gab es Prügel. Diese Prügelattacken gehörten zur Tagesordnung. Als mein Freund Lothar sich jenseits des Anstaltszaunes entfernte, wurden er und andere nach der Rückkehr mit einem Teppichklopfer auf dem nackten Hintern verdroschen.
Eine Pflegeschwester nutzte die Position aus, dass wir widerstandsunfähig waren. Sie riss uns an den Haaren und am Arm vom Stuhl hoch, wodurch ich öfter auch zu Boden stürzte. Weil das sehr schmerzhaft war, weinte ich jedes Mal laut. Sie schleifte uns über den Holzfußboden in den Schlafraum, damit die anderen Kinder nicht verängstigt der Zwangsmaßnahme zu sehen mussten.
Wenn ich nicht essen wollte, presste sie mich zwischen ihre Schenkel und fütterte sehr brutal das Essen in meinen zwangsgeöffneten Mund. Ich erbrach es und auch das Erbrochene musste wieder gegessen werden. Das war nicht einmalig, das war sehr oft.
Damals gab es keine Aufzüge und wir, Kinder mit Körperbehinderung, hangelten uns sehr mühsam die Treppe nach oben. Immer unter der Androhung „wenn Du es nicht schaffst, bekommst Du nichts zu essen“. Ich kann mich nicht an liebevolle Momente erinnern, oder dass von ihnen jemals Fragen an uns gestellt wurden."
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.05.2015
Petition endet:
04.08.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
Debatte
Mein geistig behinderter Bruder hat seine Kindheit von 1966 bis 1972 in zwei katholischen Kinder- und Jugendheimen in Niedersachsen verbracht. Die ganze Zeit war er mit nichtbehinderten Kindern zusammen untergebracht, überall wurde er schikaniert und in keiner Weise behindertengerecht betreut. Doch während seine Mit-"Insassen" aus dem Heimkinderfonds entschädigt werden, bekommt er nichts, und zwar nicht obwohl, sondern weil er behindert ist. Eine Gesetzeslücke, heißt es. Das ist nicht zu fassen. Er zahlt heute seine Therapie selbst.
Noch kein CONTRA Argument.